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FAQ

Das Bauvorhaben

Wie lang wird die Feste Fehmarnbeltquerung?

Die Feste Fehmarnbeltquerung wird aus einer vierspurigen Autobahn und einer zweigleisigen Bahnstrecke bestehen und auf einer etwa 19 km langen Strecke zwischen der dänischen und der deutschen Küste verlaufen.


Wann wird die Feste Fehmarnbeltquerung fertig sein?

Femern A/S erwartet, dass die Feste Fehmarnbeltquerung 2021 eröffnet wird, drei Jahre später als ursprünglich geplant.  Die Änderung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das behördliche Verfahren länger dauert als im Jahr 2008 zu erwarten war, als der Vertrag zwischen Dänemark und Deutschland über die Feste Fehmarnbeltquerung geschlossen wurde, sowie darauf, dass die Behörden zweijährige statt einjährige Umweltuntersuchungen zur Auflage gemacht haben.


Wann werden die Genehmigungen in Dänemark und Deutschland vorliegen?

In Dänemark beginnt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Feste Fehmarnbeltquerung im Sommer 2013. Das dänische Parlament (Folketinget) wird über das erforderliche Baugesetz voraussichtlich Ende 2014 beraten. In Deutschland werden die endgültigen Anträge für das Planfeststellungsverfahren spätestens im August 2013 bei den zuständigen Behörden eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss wird dann für den Jahreswechsel 2014/15 erwartet.


Ist der Zeitplan realistisch?

Das Projekt kommt gut voran und die aktuellen Fristen zur Fertigstellung und Einreichung der Planungsunterlagen bei den dänischen und deutschen Behörden sind realistisch. Aufgrund des einzigartigen und grenzüberschreitenden Charakters des Projekts gibt es keinen direkten Präzedenzfall für das Genehmigungsverfahren, daher werden viele administrative Vorgänge im Laufe des Prozesses erstmalig durchgeführt werden müssen. Wenn die Behörden das Projekt erst einmal genehmigt haben, ist der vorgesehene Zeitraum von 6–6½ Jahren für den eigentlichen Bau verhältnismäßig fest.


Besteht die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben nicht ausgeführt wird?

Die deutsche und die dänische Regierung  haben einen Staatsvertrag abgeschlossen, mit dem sich beide Länder zur Ausführung dieses Bauvorhabens bekennen.


Können deutsche Nichtregierungsorganisationen das Bauvorhaben zeitweilig oder endgültig stoppen? Wie würde es sich auf den Zeitplan auswirken, wenn eine deutsche Nichtregierungsorganisation Klage gegen Femern A/S einreicht?

Sollte eine Nichtregierungsorganisation aufgrund neuer Fakten Einwände erheben oder Klage einreichen, würde das Bauvorhaben dadurch verzögert. Femern A/S führt äußerst gründliche Untersuchungen durch, welche auch darauf abzielen, mögliche Beschwerde- oder Klagegründe bereits im Vorfeld zu erkennen und auszuräumen.


Wann wird mit dem Bau begonnen?

Femern A/S geht davon aus, dass dies im Laufe des Jahres 2015 geschehen wird. Mit dem Bau wird begonnen, wenn das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist und wenn die Verträge mit den Unternehmen, die die Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung durchführen sollen, unterzeichnet sind. Nachdem das Präqualifikationsverfahren bereits im Oktober 2012 angefangen hat, rechnet Femern A/S damit, dass mit dem eigentlichen Ausschreibungsverfahren 2013 begonnen werden kann.


Warum empfiehlt Femern A/S einen Tunnel statt einer Brücke?

Die Empfehlung erfolgt vor dem Hintergrund einer Gesamtbewertung der Umwelt- und Sicherheitsaspekte, inklusive der Sicherheit für die Schifffahrt, sowie der technischen, verkehrsmäßigen, zeitlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.


Bedeutet die Empfehlung eines Tunnels, dass eine Brücke der Umwelt mehr schaden wird als ein Tunnel?

Sowohl ein Tunnel als auch eine Brücke haben einen Einfluss auf die Umwelt. Hinsichtlich ihrer gesamthaften Umweltauswirkungen sind Tunnel und Brücke nahezu als gleichwertig einzustufen.


Wäre ein Bohrtunnel nicht besser für die Umwelt?Warum wählt man nicht diese Lösung?

Ein gebohrter Tunnel ist aus Sicht der Umwelt eine gute, aber auch eine teure Lösung. Die Bauzeit würde sich im Vergleich zu einem Absenktunnel um mehr als zweieinhalb Jahre verlängern. Zudem birgt diese Variante auch größere Baurisiken. Die Vor- und Nachteile eines gebohrten Tunnels mit demselben Service- und Sicherheitsniveau wie ein Absenktunnel – sowohl beim Bau als auch im Betrieb – sind untersucht worden. Es ist richtig, dass es beim Bau eines gebohrten Tunnels zu keiner Beeinflussung des Meeresbodens und der Schifffahrt im Belt kommen wird; doch in der Betriebsphase (also nach Abschluss der Bauarbeiten) sind die beiden Tunnellösungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Umwelt und Schifffahrt identisch. Beim Bau eines gebohrten Tunnels muss auch berücksichtigt werden, dass ein Teil des geförderten Erdreichs weich und mit Fett und Bohrschlamm aus dem Bohrprozess verunreinigt sein kann und deshalb nicht als Auffüllmaterial für die Landgewinnung geeignet sein wird.


Wäre eine Brücke nicht besser für den Tourismus und ein prägnanteres Wahrzeichen für die die Region?

Es ist klar, dass ein Tunnel nicht dieselbe visuelle Funktion ausüben kann wie eine Brücke. Der Tourismussektor benötigt jedoch einen schnellen und einfachen Zugang zu den Attraktionen der Umgebung und diesen Bedarf kann sowohl eine Brücke als auch ein Tunnel decken.


Wer trifft die endgültige Entscheidung, ob ein Tunnel oder eine Brücke im Fehmarnbelt gebaut wird?

Die endgültige Entscheidung trifft das dänische Parlament in Form eines Baugesetzes. In Deutschland muss das Projekt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden.


Wird die angrenzende Infrastruktur auf beiden Seiten des Fehmarnbelts in Verbindung mit dem Bau der festen Querung ausgebaut?

Der deutsch-dänische Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung verpflichtet beide Länder in einen Ausbau der an die Querung anschließenden Straßen- und Eisenbahnanlagen zu investieren. In Dänemark gilt dies vor allem für die Bahnstrecke zwischen Ringsted und Rødbyhavn, die auf der gesamten Strecke elektrifiziert und – mit Ausnahme der Storstrømsbrücke – überall zweigleisig ausgebaut werden soll. In Deutschland werden die B 207 (E 47) zwischen Heiligenhafen und Puttgarden zu einer vierspurigen Bundesstraße sowie die Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut. Ausgenommen hiervon ist die Brücke über den Fehmarnsund, bei der die Straße zweispurig und die Bahnstrecke eingleisig bleiben.

Sowohl in Dänemark als auch in Deutschland gibt es jedoch Überlegungen, auch am Storstrøm und am Fehmarnsund einen vierspurigen und zweigleisigen Übergang zu ermöglichen.


Wer baut die Feste Fehmarnbeltquerung und wem wird sie gehören?

Zurzeit plant und finanziert das dänische Staatsunternehmen Femern A/S die Feste Fehmarnbeltquerung. Voraussichtlich 2014/2015 wird ein vom dänischen Parlament zu verabschiedendes Baugesetz Femern A/S ebenfalls zum Bauherr, Betreiber und Besitzer der festen Querung ernennen. Der Bau selbst erfolgt durch von Femern A/S zu beauftragende Bauunternehmen.

Die zentrale Bahnverkehrsbehörde (Banedanmark) und das dänische Straßenbauamt (Vejdirektoratet) tragen die Verantwortung für die Planungsarbeiten der dänischen Hinterlandanbindung. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, und die Deutsche Bahn AG werden für die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite zuständig sein.


Wird es möglich sein die Feste Fehmarnbeltqerung mit dem Fahrrad zu nutzen?

Ein Fahrradweg ist für die Feste Fehmarnbeltquerung nicht vorgesehen. Die Entscheidung beruht sowohl auf Sicherheits- als auch auf praktischen Aspekten sowie sehr hohen zusätzlichen Baukosten im Hinblick auf das geringe Verkehrsaufkommen. Laut früherer Berechnungen würde die Errichtung eines Fahrradweges Mehrkosten von etwa 228 Mio. EUR (1,7 Milliarden DKK) verursachen, zuzüglich ebenfalls erhöhter Ausgaben für Betrieb und Wartung. Angesichts der fortgeschrittenen Planung des Tunnels könnten diese Kosten heute sogar noch höher ausfallen. Hingegen beträgt das derzeitige Radfahreraufkommen auf der Fährverbindung lediglich etwa 4.000 Radfahrer pro Jahr. Natürlich werden zukünftige Radfahrer Ihr Fahrrad bei der Überquerung des Fehmarnbelt mit dem Zug mitnehmen können – so wie es auch bereits am Großen Belt und am Öresund der Fall ist.


Was geschieht mit den Bürgern, deren Grund und Immobilien von der Trassenführung berührt werden?

Dort, wo die Feste Fehmarnbeltquerung Privatgrundstücke berührt, wird eine Inanspruchnahme dieser Grundstücke und Immobilien unumgänglich.  Die Grundstücksinanspruchnahmen werden vorübergehender Natur oder dauerhaft sein. Dabei kann es sich um eine Inanspruchnahme des gesamten Grundstückes oder nur von Teilflächen handeln. Darüber hinaus kann auch in besonderen Fällen die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erforderlich sein, bei der das Eigentum der (Teil-) Fläche beim Eigentümer verbleibt, jedoch ein bestimmtes dingliches Recht für einen Dritten im Grundbuch eingetragen wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine neu zu verlegende Leitung handeln, für die der Leitungsbetreiber ein Nutzungs-, Betriebs- und Betretungsrecht erhält. Es ist das Ziel, Grundstücke in Deutschland bereits im Rahmen eines vorgezogenen Grunderwerbs, d.h. vor Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, zu erwerben. Der Kaufpreis wird auf Grundlage des allgemeinen Verkehrswertes für Grundstücke und Gebäude in der Region ermittelt.

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Die Feste Fehmarnbeltquerung
Die Femern A/S ist mit der Aufgabe betraut, eine feste Querung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt zu entwerfen und zu planen. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
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