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Pressemappe: Genehmigungsverfahren

Damit die Feste Fehmarnbeltquerung gebaut werden kann, müssen zunächst in Deutschland und Dänemark nationale Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. In Deutschland ist hierzu ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen, in Dänemark erfolgt die Genehmigung durch die Verabschiedung eines Baugesetzes. Es wird damit gerechnet, dass die Genehmigungsverfahren 2013 in Dänemark und 2014 in Deutschland abgeschlossen sind. Der Baubeginn soll dann 2014 erfolgen.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier.

 

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Die Feste Fehmarnbeltquerung
Die Femern A/S ist mit der Aufgabe betraut, eine feste Querung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt zu entwerfen und zu planen. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
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