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Dokumentation: Scoping-Bericht für die Umweltuntersuchungen zur Fehmarnbeltquerung

Umwelt, Informationen Datum: 21.06.2010

Laut den Bestimmungen des Staatsvertrags zwischen Deutschland und Dänemark sowie der nationalen Gesetzgebung müssen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bewertet werden. Diese Bewertung bezieht auch internationale gesetzliche Anforderungen mit ein, daher werden auch die Anrainerstaaten der Ostsee angehört. Die Femern A/S führt diese Umweltuntersuchungen im Namen des dänischen Verkehrsministeriums durch und identifiziert, beschriebt und bewertet so die gesamten Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Bedeutung für das Genehmigungsverfahren
Die Femern A/S beschreibt die Umweltuntersuchungen in Form eines Scoping-Berichts. In Deutschland wird dieser vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein (LBV-SH), zur Konsultation an die zuständigen Behörden und anerkannten Naturschutzverbände verschickt. Diese werden im Rahmen der Konsultation zu einer Sitzung eingeladen, bei der sie ihre Anmerkungen zum Bericht vorbringen können. Ein Protokoll der Sitzung, das sowohl die Antworten als auch das weitere Vorgehen umfasst, wird in das endgültige Programm für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen aufgenommen.

In Dänemark veröffentlicht das Verkehrsministerium den Bericht für eine öffentliche Konsultation, die eine öffentliche Anhörung vorsieht, an der sich sämtliche Bürger beteiligen können. Sobald die Anhörung in Dänemark beendet ist, verfasst das Verkehrsministerium nach Verhandlungen mit dem Umweltministerium ein Anhörungspapier, das zu den Antworten auf die Anhörung Stellung nimmt. Der Scoping-Bericht bildet danach zusammen mit dem Anhörungspapier die Grundlage, auf der die Femern A/S das Programm für die Umweltuntersuchungen durchführen wird.

Die abgeschlossenen Umweltuntersuchungen und Bewertungen werden in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beschrieben. Die UVS wird danach ein Teil des endgültigen Antrags auf die Genehmigung des Vorhabens in Deutschland und Grundlage für das Baugesetz, mit dem in Dänemark Design, Linienführung und Bedingungen, hierunter die Bedingungen für die Umwelt, gebilligt werden.

Dokumente
Das Material ist in seiner Gesamtheit der Öffentlichkeit zugänglich. Hier erhalten Sie eine Übersicht:

  • Der umfangreiche und sehr technische Scoping-Bericht beschreibt detailliert Methoden, Inhalt und Umfang der Umweltuntersuchungen. Der Bericht liegt in vier Sprachen vor: Deutsch, Dänisch, Englisch und Polnisch. Er kann hier heruntergeladen werden.
  • Eine zehnseitige Zusammenfassung des Berichts ist auf Deutsch, Dänisch, Englisch, Polnisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Russisch, Schwedisch und Finnisch verfügbar. Sie ist hier erhältlich.
  • Die Femern A/S führt bereits jetzt eine lange Reihe von Untersuchungen durch. Auf unserer Umweltwebseite über das Umweltprogramm können Sie sich unter www.femernumwelt.de über diese Untersuchungen informieren und erste Ergebnisse einsehen.
  • Bevor Deutschland und Dänemark den Staatsvertrag über eine feste Querung über den Fehmarnbelt abschlossen, wurde eine Reihe von Umweltmachbarkeitsstudien durchgeführt. Diese Untersuchungen wurden in einem Bericht beschrieben, der 2006 veröffentlicht wurde. Sie finden diesen Bericht hier.

Wer ist verantwortlich?
Die Anhörungen zum Scoping-Papier werden von den Behörden in Deutschland bzw. Dänemark durchgeführt:

  • In Deutschland ist die Landesregierung Schleswig-Holsteins (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) für die Anhörung verantwortlich. Webseite: www.lbv-sh.de.
  • In Dänemark ist das Verkehrsministerium für die Anhörung zuständig. Die Anhörung ist öffentlich und Stellungnahmen können bis zum 6. September 2010 eingesandt werden.
  • Der Scoping-Bericht wurde in Dänemark an eine Reihe Behörden und Interessenorganisationen versendet. Die Liste sehen Sie hier. Webseite des Ministeriums: www.trm.dk. In Deutschland verschickt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein den Scoping-Bericht.
  • Die Agentur für Stadt- und Landschaftsplanung des dänischen Umweltministeriums ist für die Anhörung der Anrainerstaaten der Ostsee verantwortlich. Der Bericht ist an alle an die Ostsee angrenzenden Länder gesendet worden. Webseite der Agentur: www.blst.dk

Anhörungen
In Deutschland werden ausschließlich die zuständigen Behörden und anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit haben, den Bericht zu kommentieren.

Im August 2010 wir das dänische Verkehrsministerium eine öffentliche Anhörung für dänische Interessensvertreter und Vertreter der Ostseeanrainerstaaten zum Scoping-Bericht abhalten. Die Anhörung wird im Hotel Maribo Søpark in Maribo stattfinden. Die Veranstaltung ist öffentlich, eine Anmeldung ist aber erforderlich. Wenn die Anmeldung für die Veranstaltung beginnt, wird diese auf dieser Website und unter www.trm.dk möglich sein.

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