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Die Kunst des Gleichklangs beiderseits der Grenze

Datum: 16.11.2011
Bevor die Feste Fehmarnbeltquerung tatsächlich gebaut werden kann, muss das Vorhaben sowohl in Deutschland als auch in Dänemark umfassende Genehmigungsverfahren durchlaufen. Die Zusammenarbeit der beiden Nachbarländer im Rahmen eines derart großen Projekts ist eine Premiere.

Die Feste Fehmarnbeltquerung ist in vielerlei Hinsicht ein einzigartiges Vorhaben. Gleiches gilt für die bevorstehenden behördlichen Verfahren. Hier müssen Deutschland und Dänemark eine gemeinsame Aufgabe von bislang ungekannter Größenordnung lösen. 

„Bei dieser Aufgabe behalten wir selbstverständlich die Erfahrungen vom Großen Belt und der Öresundquerung im Hinterkopf, doch diesmal sind die Herausforderungen größer und weniger erprobt“, erklärt Rasmus Warborg Larsen, der als Projektleiter bei Femern A/S für die Vorbereitung der behördlichen Verfahren auf dänischer Seite verantwortlich ist. 

Zwei getrennte nationale Verfahren
Die Feste Fehmarnbeltquerung muss sowohl in Deutschland als auch in Dänemark genehmigt werden - im Rahmen zweier getrennter nationaler Verfahren. Deshalb ist es schon eine Herausforderung, für einheitlichen Inhalt und Fortschritt zu sorgen – also für Gleichklang beiderseits der Grenze. 

Formelle Grundlage und gemeinsamer Ausgangspunkt für die Feste Fehmarnbeltquerung ist der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark, der im September 2008 unterschrieben und 2009 vom Deutschen Bundestag und dem dänischen Folketing ratifiziert wurde. Die eigentlichen Genehmigungsverfahren basieren auf EU-Richtlinien, die jedoch in Deutschland und Dänemark auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden. 

In Dänemark wird die Genehmigung durch Verabschiedung eines Baugesetzes nach zuvoriger Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt. Das Umweltuntersuchungsprogramm ist abgeschlossen, und gegenwärtig wird die zugehörige Dokumentation erstellt. Die Ausarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie wird voraussichtlich im Herbst 2012 abgeschlossen sein. Auf die Veröffentlichung der Studie folgt dann eine öffentliche Anhörung über die zu erwartenden Umweltauswirkungen. 

Nach der Anhörung werden etwaige Fragen oder Einwände in Form einer Anhörungserklärung beantwortet, die veröffentlicht wird. Auf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet das dänische Verkehrsministerium die Vorlage für ein Baugesetz. Die Gesetzesvorlage durchläuft ebenfalls eine öffentliche Anhörung. Der letzte Schritt in diesem Prozess ist die Verabschiedung des Baugesetzes durch das dänische Folketing, die für Ende 2013 erwartet wird.  

Verwaltungsverfahren in Deutschland
In Deutschland muss das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, das mit der Einreichung der Planungsunterlagen durch Femern A/S beginnt. Die Umweltverträglichkeitsstudie wird Bestandteil der bei der schleswig-holsteinischen Anhörungsbehörde eingereichten Unterlagen. 

Bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen arbeitet Femern A/S mit dem Landesbetrieb für Verkehr und Straßenbau in Lübeck zusammen, der der Vorhabenträger für den Straßenteil der Festen Fehmarnbeltquerung ist.

Die endgültige Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch Femern A/S ist für den Herbst 2012 geplant.

Während des Anhörungsverfahrens haben Behörden, Verbände und betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben bzw. Einwendungen einzureichen, die bei der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt werden. Für das Planfeststellungsverfahren wird mit einem Zeitraum von 18 Monaten gerechnet, der Planfeststellungsbeschluss sollte somit voraussichtlich im 1. Halbjahr 2014 vorliegen. 

Das Vorhaben unterliegt der Espoo-Konvention der Vereinten Nationen, die eine Berücksichtigung grenzüberschreitender negativer Umweltauswirkungen bei Großprojekten verlangt. Das bedeutet, dass etwaige Umweltbelastungen durch den Projektabschnitt von Küste zu Küste dokumentiert und die Nachbarstaaten benachrichtigt werden müssen. Die Benachrichtigung erfolgt gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Umweltverträglichkeitsstudie in enger Zusammenarbeit zwischen Femern A/S, der Naturschutzbehörde (Naturstyrelsen) im dänischen Umweltministerium und der Planfeststellungsbehörde in Schleswig-Holstein. 

Herausforderungen des grenzüberschreitenden Vorhabens
Für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens in Deutschland ist bei Femerns A/S Projektleiter Stephan Siegert verantwortlich. Er erwartet, dass die in den kommenden Monaten und Jahren bevorstehende Bearbeitung weitaus komplizierter als bei bisherigen Großbauvorhaben sein wird. 

„Zunächst einmal ist da die Sprache. Das mag banal klingen, aber die Sachbearbeiter beiderseits der Grenze benötigen alle eingereichten Dokumente in der jeweiligen Landessprache, und dem müssen wir bei der Planung Rechnung tragen.“ 

„Zweitens haben die Sachbearbeiter in Deutschland und Dänemark keine Erfahrungen damit, wie man auf der anderen Seite der Grenze mit Projekten dieser Größenordnung umgeht. Das wird ein Lernprozess, bei dem beide Seiten Geduld und Flexibilität zeigen müssen. In einigen Fällen wird es erforderlich sein, neue gemeinsame Lösungen zu entwickeln, die sich nicht unbedingt an traditionellen nationalen Richtlinien und Vorgehensweisen orientieren.“ 

„Drittens stellen die deutschen Behörden höhere Anforderungen an Beschreibungen und Dokumentation als die dänischen. Der Lernprozess geht in beide Richtungen, und es geht darum herauszuarbeiten, welche formellen Anforderungen bestehen und was vor dem Hintergrund der tatsächlichen Konsequenzen dieser Anforderungen sinnvoll und zweckmäßig ist“, sagt Stephan Siegert. 

Information für alle
Entscheidend für den Planfeststellungs- und Genehmigungsprozess ist, dass alle von der Festen Fehmarnbeltquerung Betroffenen umfassend über die Folgen informiert werden. Das gilt natürlich für andere Behörden und Interessenverbände, aber nicht zuletzt auch für die breite Öffentlichkeit und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die zu beiden Seiten des Fehmarnbelts leben. 

Femern A/S hat bereits öffentliche Anhörungen im Zusammenhang mit dem so genannten Scoping-Bericht durchgeführt, der den Umfang des Bauvorhabens und der Umweltuntersuchungen beschreibt. Später folgen Anhörungen zu der veröffentlichten Umweltverträglichkeitsstudie, und es besteht die Möglichkeit ergänzender Anhörungen. 

Zugleich veröffentlicht Femern A/S laufend neueste Ergebnisse und Stellungnahmen zu dem Vorhaben auf allen relevanten Plattformen, d. h. auf www.femern.de, über Newsletter, auf Informationsveranstaltungen und in den öffentlichen Massenmedien. Über seine Erwartungen an den bevorstehenden Prozess sagt Rasmus Warborg Larsen: 

„Alle Beteiligten werden über zwei Jahre sowohl geistig als auch physisch zwischen Kiel und Rødby pendeln, mit regelmäßigen Abstechern nach Berlin und Kopenhagen. Es wird ein zeitaufwändiges und außergewöhnliches Projekt werden: voller Herausforderungen und phasenweise sicher auch anstrengend und irritierend. Die Voraussetzung dafür, dass es gelingt, ist, dass sämtliche Beteiligten – die Behörden in Deutschland und Dänemark, die Mitarbeiter von Femern A/S und die Kooperationspartner – vom Willen zur Zusammenarbeit und nicht zuletzt von der Bereitschaft zum Neudenken angetrieben werden.“

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Die Feste Fehmarnbeltquerung
Die Femern A/S ist mit der Aufgabe betraut, eine feste Querung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt zu entwerfen und zu planen. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
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