Die Verbindung schließt eine entscheidende Infrastrukturlücke zwischen Skandinavien und dem übrigen Europa und wird den Verkehr auf der so genannten Vogelfluglinie wesentlich erleichtern.
Erhöhte Flexibilität und Zeitersparnis werden im Straßen- wie im Schienenverkehr die Transportkosten senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ebenso erhöhen wie die volkswirtschaftliche Effizienz.
Der Umwelt bringt die feste Fehmarnbelt-Querung vor allem eine Senkung der Emissionen durch Einstellung des energieintensiven Fährbetriebs zwischen Rødby und Puttgarden.
Laut Staatsvertrag ist die feste Fehmarnbelt-Querung finanziell ein dänisches Projekt, d.h. Dänemark übernimmt Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der Küste-Küste-Verbindung.
Für den Ausbau der Zubringeranlagen ist auf dänischer Seite Dänemark und auf deutscher Seite Deutschland zuständig.
Die 19 km lange Küste-Küste-Verbindung zwischen Rødby und Puttgarden wird aus einer elektrifizierten doppelgleisigen Bahnstrecke sowie einer vierspurigen Autobahn bestehen.
Als bevorzugte technische Lösung gilt eine Brückenlösung (Schrägseilbrücke), und als gleichwertige Alternative soll ein Absenktunnel untersucht werden.
Die Eröffnung der festen Fehmarnbelt-Querung ist für 2018 geplant.
Mautfinanzierung
Dänemark finanziert die mit 32,8 Mrd. DKK bzw. ca. 4,5 Mrd. EUR (Preisstand 2008) veranschlagten Projektkosten. EU-Fördermittel werden mit 10 % der Projektkosten veranschlagt, ca. 3,3 Mrd. DKK, von denen bereits 2,2 Mrd. DKK zugesagt sind.
Als Eigner der Anlage setzt der dänische Staat die Mautgebühren fest, erhält eventuelle Überschüsse und haftet für Defizite aus dem Betrieb. Die Mautanlagen für den Straßenverkehr werden auf dänischer Seite errichtet.
Die Anlagekosten einschließlich Zinsen für die Küste-Küste-Verbindung und die dänischen Landanlagen werden voraussichtlich innerhalb von 30 Jahren nach Eröffnung abgetragen sein. Die dänischen Landanlagen werden voraussichtlich 7,2 Mrd. DKK kosten.
Ratifizierung und Planungsgesetz
In Deutschland wird die Ratifizierung voraussichtlich 2009 erfolgen, in Dänemark bereits in den kommenden Sitzungswochen 2008/2009, und zwar durch Verabschiedung des entsprechenden Planungsgesetzes.
Sobald das Planungsgesetz verabschiedet ist, beginnen die Planungsarbeiten für die Küste-Küste-Verbindung und die dänischen Landanlagen. Gleichzeitig starten die Vorarbeiten für die behördliche Baugenehmigung in beiden Ländern.
Nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und der behördlichen Verfahren wird das Folketing das Baugesetz verhandeln, in dem die genauere Gestaltung der Anlage, der Umweltschutzmaßnahmen etc. festgelegt wird.
Mit Verabschiedung des Baugesetzes, voraussichtlich im Herbst 2011, erhält das Projekt grünes Licht für den ersten Spatenstich, so dass die Bauarbeiten vermutlich 2012 beginnen können.
Umweltschutz
Der Umweltschutz hat, wie bei einem Projekt dieser Größe zu erwarten, hohe Priorität. Deutschland und Dänemark sind sich einig, die Querung so zu planen, bauen und betreiben, dass Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt durch vorbeugende Maßnahmen ausgeschaltet bzw. minimiert werden.
Vor Beginn der Bauarbeiten werden in beiden Ländern umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchgeführt.
Die UVP-Maßnahmen, zu denen auch öffentliche Anhörungen gehören, werden nach deutschem und nach dänischem Gesetz und damit im Einklang mit der UVP-Richtlinie sowie den Natura-2000-Richtlinien (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) der EU durchgeführt.
Im Rahmen der bis 2011 laufenden UVP-Verfahren werden relevante Behörden sowie die Öffentlichkeit somit bereits in der Vorbereitungsphase in die Planung der festen Querung einbezogen. Die Planungs- und UVP-Ergebnisse werden auch bei der Festlegung der präzisen Linienführung sowie der endgültigen technischen Gestaltung der Anlage eine entscheidende Rolle spielen.
Ziel ist die umweltmäßig optimale Projektgestaltung unter Einbeziehung aller technischen und volkswirtschaftlich verantwortbaren Möglichkeiten.
Organisation und Besitzverhältnisse
Die Fehmarnbelt-Querung wird in Bezug auf die Abmessungen und die Kosten zu den bislang größten Infrastrukturprojekten Europas zählen.
Das Projekt bringt eine Reihe von komplexen Herausforderungen mit sich, da sowohl eine Landesgrenze als auch internationales Fahrwasser überquert werden. So ist die Querung in beiden Ländern behördlich zu genehmigen, wobei im zweigleisig laufenden Genehmigungsverfahren unterschiedliche Vorschriften und behördliche Verfahren zu berücksichtigen sind.
In den vergangenen Jahren hat die Femern A/S bereits eine Reihe von Gutachten und Berichten für das dänische Transportministerium erstellt, das in Zusammenarbeit mit deutschen Behörden entsprechende Untersuchungen zur festen Fehmarnbelt-Querung geleitet hat.
Die Femern A/S wird dem Transportministerium auch bei den weiteren Vorbereitungen einschließlich der Umweltuntersuchungen im Vorfeld der Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Seite stehen.
Als Tochtergesellschaft der für die Große-Belt- und Öresund-Querung verantwortlichen Sund & Bælt Holding A/S kann die Femern A/S alle Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb dieser beiden Anlagen beim Bau und Betrieb der festen Fehmarnbelt-Querung nutzen.
Die Sund & Bælt Holding A/S ist ein reines Staatsunternehmen und hat das Transportministerium als alleinigen Aktionär. Der Transportminister ernennt den Aufsichtsrat der als eigenständige Aktiengesellschaft geführten Sund & Bælt Holding A/S.
Nach demselben Konzept kann der dänische Transportminister ein für die Fehmarnbelt-Querung zuständiges Staatsunternehmen gründen. Auf diese Weise wird das Projekt nach geltenden gesellschaftsrechtlichen und geschäftlichen Prinzipien geleitet, und der Transportminister hat dennoch jederzeit vollen Einblick in die Aktivitäten der Gesellschaft.
Gleichzeitig wird das Projekt von der damit verbundenen Staatsgarantie profitieren, welche die günstigsten Finanzierungskonditionen gewährleistet.
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