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Bauphase

Entwurfs- und Bauphilosophie

Wie bei der Festen Öresundquerung sollen die Bauunternehmer auch beim Fehmarnbelt-Vorhaben vertraglich zur Durchführung der Detailplanung, des Entwurfs und der Bauarbeiten verpflichtet werden (Entwurfs- und Bauphilosophie). Grundlage hierfür ist eine klare Verteilung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Risiken zwischen der Femern A/S und den Bauunternehmern.

Ein Entwurfs- und Bauauftrag hat folgende Merkmale und Vorhabensphasen:

  • Die Femern A/S ist verantwortlich für Planung und Entwurf, Umweltgutachten, Baugrunduntersuchungen usw., die für das Planfeststellungsverfahren benötigt werden, innerhalb dessen die Behörden die Bedingungen für den Bauprozess und das abgeschlossene Vorhaben festlegen. Dies kann zum Beispiel Anforderungen an Lärm, Staub, Wasserqualität, Abfallentsorgung, Zugang usw. betreffen.

  • Die Behörden müssen das Vorhaben genehmigen. In Dänemark geschieht dies durch die Verabschiedung eines Baugesetzes, während in Deutschland das kombinierte Straßen- und Eisenbahnvorhaben von der Planfeststellungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein genehmigt werden muss. Zu diesem Zeitpunkt wird über die endgültige Trassenführung und die Form des Bauwerks entschieden.

  • Festgelegt werden neben den funktionalen Bedingungen der Femern A/S auch Bedingungen für Planung und Durchführung. Es wird ein illustrativer Entwurf vorbereitet, der beispielhaft die Durchführung der Arbeiten darstellt. Dabei handelt sich allerdings nur um eine fiktive Darstellung des endgültigen Vorhabens.

  • Danach wird das Vorhaben nach den geltenden EU-Vorschriften international ausgeschrieben. Der Gesamtauftrag wird in mehrere Verträge aufgeteilt. Zu Beginn wird die Femern A/S die Bauunternehmer zur Präqualifikation einladen, d. h. diese müssen nachweisen, dass sie über die für die Durchführung des jeweiligen Teilvorhabens erforderlichen Qualifikationen und Kapazitäten verfügen. Die ausgewählten Bauunternehmer werden anschließend aufgefordert Angebote einzureichen. Nach Eingang der Angebote wird die Femern A/S diese prüfen und die Bauverträge an die Bauunternehmer vergeben, die die wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebote eingereicht haben.

  • Nach der Unterzeichnung des Bauvertrags arbeitet der Bauunternehmer die erste Ausführungsplanung aus, legt sie der Femern A/S zur Genehmigung vor und muss die für ein solches Bauvorhaben erforderlichen spezifischen Genehmigungen einholen.

  • Die etwa sechsjährige Bauphase ist ein kompakter Prozess, an dem in der Hochphase wahrscheinlich mehrere tausend Menschen pro Jahr beteiligt sind.

  • Gegen Ende des Bauvorhabens werden die Arbeiten nach und nach reduziert.

  • Bis zur Einweihung der Querung sind zahlreiche Prüfungen durchzuführen, z. B. der Schienenanlagen und der Notfallmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Betriebsführung und das Monitoring der Querung aufgebaut.

  • Vor der Einweihung wird eine Reihe neuer Lieferanten und Bauunternehmer mit dem Betrieb und der Wartung der fertiggestellten Querung beauftragt. Dazu zählen auch das Personal der Mautstation, die Kontrolle und das Monitoring, die Straßenmeisterei sowie die laufende Wartung der Querung.

Wie die Feste Öresundquerung wird auch die Fehmarnbeltquerung Staatsgrenzen überschreiten. Viele Aspekte im Zusammenhang mit der Produktion und dem Bau unterliegen daher detaillierten Gesetzen und Vorschriften in mehr als einem Land. Andere werden in technischen Normen und Standards vorgeschrieben. Aspekte, die detaillierten Regeln unterliegen, sind beispielsweise:

  • Zulässige Grenzwerte für Lärm und Staub, etwa auf der Produktionsstätte, um Belästigungen der Anwohner und der örtlichen Wirtschaft zu vermeiden

  • Arbeitsumfeld und Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Verkehr von und zu den Produktionsstätten – zu Land und zu Wasser

  • Kontrolle der Sedimentfreisetzung im Wasser infolge von Baggerarbeiten

Europäische Techniknormen
Die verstärkte Standardisierung und die umfassende Entwicklung neuer Eurocodes (EN) bringen es mit sich, dass die Art der Durchführung in Deutschland und Dänemark mehr oder weniger harmonisiert ist (wie auch im Rest der EU). Bestimmte grenzüberschreitende Tätigkeiten erfordern die Anwendung ähnlicher Regeln für Aktivitäten in beiden Ländern. In solchen Situationen sollten die jeweils strengsten gesetzlichen Bestimmungen angewandt werden.

Die Femern A/S möchte als vorbildliches Unternehmen handeln. Das bedeutet, dass das Unternehmen beträchtliche Mittel investiert, um sicherzustellen, dass sich sowohl die Organisation selbst als auch die von ihr engagierten Bauunternehmer der anzuwendenden Regeln voll bewusst sind. Zusätzlich zu verstärkter Achtsamkeit verlangt die Femern A/S, dass Trainings- und Kontrollprogramme installiert werden, um die korrekte Einhaltung der anzuwendenden Bestimmungen sicherzustellen.

 

Rødbyhavn vom Fehmarnbelt aus gesehen. Foto: Jan Kofoed-Winther  
Mögliche Produktionsstätten und Baustellen

Weiter Informationen finden Sie in den Berichten:

Beschreibung möglicher Produktionsstätten, pdf

Beschreibung möglicher Baustellen – Puttgarden und Rødbyhavn, pdf

Weitere Berichte finden Sie unter Dokumente

Caissons für die 204 m hohen Pylonen der Öresundbrücke. Foto: Øresundsbron.

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Die Feste Fehmarnbeltquerung
Die Femern A/S ist mit der Aufgabe betraut, eine feste Querung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt zu entwerfen und zu planen. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
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