Das dänische Parlament, hat im März 2009 ein Planungsgesetz verabschiedet, mit dem der zwischen den Verkehrsministern der beiden Staaten vereinbarte Staatsvertrag ratifiziert wurde. Das Planungsgesetz bildet zugleich die Rechtsgrundlage für die Finanzierung und die Vorbereitungen des Projekts, darunter auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Erst wenn die UVP und andere Voruntersuchungen abgeschlossen sind, wird die detaillierte Gestaltung und Linienführung des Bauwerks festgelegt. Auf dieser Grundlage wird dann ein Baugesetz ausgearbeitet, das vom Folketing verabschiedet werden muss, bevor der Bau beginnen kann.