Alle Genehmigungen sind nach dem nationalen Recht Deutschlands und Dänemarks durchzuführen, auch die relevanten EU-Richtlinien müssen beachtet werden. Neben Behörden wird auch die Öffentlichkeit in beiden Staaten in das Projekt einbezogen, beispielsweise in Anhörungen zu den Umweltaspekten.
Wegen möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen sowie des Einflusses der Querung auf den Schiffsverkehr wird in bestimmten Fällen auch internationales Recht zur Anwendung kommen.