Hierzu sind im Staatsvertrag folgende Maßnahmen vereinbart:
• Ausbau der B 207 (E 47) zwischen Heiligenhafen und Puttgarden
zur vierspurigen Bundesstraße. Die Fahrbahn der Fehmarnsund-
brücke bleibt zweispurig.
• Elektrifizierung der Bahnstrecke Lübeck–Puttgarden.
• Sicherung ausreichender Kapazität auf der eingleisigen Bahnstrecke
zwischen Bad Schwartau und Puttgarden.
Spätestens sieben Jahre nach Eröffnung des Abschnitts von Küste zu Küste soll der zweigleisige Ausbau der Strecke Bad Schwartau-Puttgarden abgeschlossen sein. Die Eisenbahnverbindung über den Fehmarnsund bleibt eingleisig.
Die Baukosten für die Hinterlandanbindungen auf deutscher Seite werden mit insgesamt 840 Mio. EUR veranschlagt (Preisstand 2003).