Gemäß dem am 3. September 2008 von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichneten Staatsvertrag werden die Hinterlandanbindungen allein vom jeweiligen Staat geplant und finanziert. Damit sind der Abschnitt von Küste zu Küste und die Hinterlandanbindungen jeweils als separate Vorhaben zu betrachten. Dänemark behält sich jedoch das Recht vor, die dänischen Hinterlandanbindungen aus Erträgen des Abschnitts von Küste zu Küste zu finanzieren.
Die Mautstation wird vereinbarungsgemäß in Dänemark liegen.