Für ein herkömmliches Produktionsverfahren in einem ausgebaggerten Baudeck ist ein Becken von 220.000 m2 vonnöten, das bis in eine Tiefe von 10,5 m unter dem Meeresspiegel ausgebaggert ist. Darüber hinaus ist eine Fläche von ca. 300.000 m2 für Baustelleneinrichtungen, Betonmischanlage usw. erforderlich.
Es müssen ein provisorischer Hafen für Material- und Ausrüstungslieferungen sowie eine geeignete Zufahrtsstraße gebaut werden. Wird eine industrielle Produktionsanlage genutzt, kann die Beckenfläche gegenüber einem herkömmlichen Bauverfahren halbiert werden. Die Gesamtfläche muss aber dieselbe bleiben. In Spitzenzeiten werden schätzungsweise bis zu 1.000 Arbeiter in der Produktion beschäftigt sein.
Ein Entwässerungssystem sorgt für trockene Arbeitsbedingungen im Becken. Der Aushub wird vorübergehend auf einer Fläche neben den Becken und Einrichtungen gelagert und kann nach dem Bau der Elemente zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Baustelle verwendet werden. Alternativ können die Becken und Produktionsstättenflächen in einen Jacht- oder Industriehafen umgewandelt werden.
Die Produktionsstätten müssen allen gesetzlichen und kommunalen Auflagen in Bezug auf Lärm, Staub, Erschütterung, Entwässerung usw. genügen. Zentrale Arbeiten wie das Betongießen dauern mehr als 24 Stunden und werden daher rund um die Uhr durchgeführt. Die erwarteten Anforderungen für eine Produktionsstätte für Tunnelelemente mit vier Produktionsstraßen sind wie folgt:
Zahlen zur Tunnelelementeproduktion (Schätzwerte)
Gesamtlänge der Querung 21 km
Länge des Absenktunnels 19 km
Produktionsstätte für Tunnelelemente
Anzahl der Elemente 95
Länge eines Elements 200 m
Beton 2.500.000 m3
Bewehrung 350.000 t
Produktionszeit 36 Monate, ohne Bauzeit des Fertigteilwerks
Anzahl der Produktionsstätten 2
Fläche jeder Produktionsstätte 1000 x 500 m2 Entfernung von der Tunnelbaustelle
idealerweise max. 120 km