Für dieses große Infrastrukturprojekt wird eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt und eine Anhörung In Deutschland und Dänemark abgehalten. Dem öffentlichen Anhörungsprozess wird die Umweltverträglichkeitsstudie zu Grunde gelegt, einschließlich einer Beschreibung des Vorhabens, der baulichen Lösungen und Bauverfahren, Alternativen und Umweltschutzauflagen. Behörden, Nichtregierungsorganisationen sowie die Öffentlichkeit sind an dem Anhörungsprozess beteiligt.
Gemäß Artikel 7 der Richtlinie des Rates 85/337/EWG (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie, UVP Richtlinie), die in nationale dänische und deutsche UVP-Gesetze umgesetzt ist, sind außerdem die EU-Mitgliedstaaten über potenzielle grenzüberschreitende Umweltauswirkungen zu informieren und grenzüberschreitende, auf der Umweltverträglichkeitsprüfung basierende Konsultationen vorzusehen. Die aus den grenzüberschreitenden Konsultationen resultierenden Stellungnahmen sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Können gemäß der EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien als Teil des Natura-2000-Netzes ausgewiesene Gebiete wesentlich beeinträchtigt werden, ist zudem eine entsprechendeVerträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Die Prüfung dient dem Schutz des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt.