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Vorbereitungsphase

Genehmigung in Dänemark

In Dänemark werden große Eisenbahn- und Straßenbauprojekte traditionell per Gesetz vom Parlament, dem Folketing, genehmigt.

Das dänische Parlament hat im März 2009 zunächst ein Planungsgesetz verabschiedet, mit dem der zwischen den Verkehrsministern der beiden Staaten vereinbarte Staatsvertrag ratifiziert wurde. Es bildet zugleich die Grundlage für die Vorbereitungen und die Finanzierung des Projekts, darunter auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die Verabschiedung eines Baugesetzes im Folketing ist die Voraussetzung für den Baubeginn.

Ein wichtiger Punkt im Zuge der Genehmigung in Dänemark ist die Ausarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Eine Umweltverträglichkeitsstudie wird durchgeführt, um feststellen und bewerten zu können, welche Umweltauswirkungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt zu erwarten sind.

In der Umweltverträglichkeitsstudie legt Femern A/S alle relevanten Umweltaspekte dar und bewertet, wie etwaige negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden bzw. so weit wie möglich begrenzt werden können. Wo mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Umwelt zu rechnen ist, werden Alternativen untersucht und die Auswirkungen miteinander verglichen.

Bürgerbeteiligung
In das umweltrechtliche Zulassungsverfahren wird auch die Öffentlichkeit einbezogen. Dies erfolgt durch öffentliche Anhörungen sowie dadurch, dass die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsstudie öffentlich ausgelegt werden.

Das umweltrechtliche Zulassungsverfahren für das Querungsbauwerk mit zugehörigem Rampen- und Anschlussbereich auf dänischer Seite ist übergeordnet in folgende drei Phasen aufgeteilt:

1) UVS-Scoping-Verfahren/Ideenphase
2) Ergänzende Ideenphase für die Produktionsstätte und die Rohstoffgewinnung
3) Umweltverträglichkeitsstudie

1. Phase: UVS-Scoping-Verfahren/Ideenphase

Im Jahr 2010 wurde von Femern A/S ein Vorschlag zum Umweltuntersuchungsprogramm für die Feste Fehmarnbeltquerung mit zugehörigen Rampen- und Anschlussbereichen an Land – ein sogenannter Scoping-Bericht – ausgearbeitet.

Zweck des Scoping-Berichts war es einerseits, die Rahmenbedingungen für die Untersuchungen der Natur- und Umweltaspekte festzulegen, die im Zusammenhang mit der Planung der Festen Fehmarnbeltquerung durchzuführen sind, und andererseits Ideen und Vorschläge für den Umfang der Umweltverträglichkeitsstudie zu sammeln.

Der Scoping-Bericht war in Dänemark in der Zeit vom 21. Juni bis 6. September 2010 in öffentlicher Anhörung. Die im Rahmen dieser Anhörung von dänischen Behörden und Interessenverbänden eingereichten Stellungnahmen können auf dieser Seite nachgelesen werden.

Abschließende Unterrichtung
Femern A/S hat eine abschließende Unterrichtung ausgearbeitet, in der die dänischen Stellungnahmen kommentiert werden.

Der Vorschlag zum Umweltuntersuchungsprogramm wurde im selben Zeitraum in einem Erörterungstermin den relevanten deutschen Behörden und Organisationen vorgelegt, und auch die Ostseeanrainerstaaten und Norwegen wurden gemäß der Espoo-Konvention angehört.

2. Phase: Ergänzende Ideenphase für die Produktionsstätte und die Rohstoffgewinnung



Vor dem Hintergrund der Auflage, die Produktionsstätten und die Rohstoffgewinnung in die Gesamt-Umweltverträglichkeitsstudie für das Querungsbauwerk einzubeziehen, hat Femern A/S eine ergänzende Ideenphase durchgeführt.

Die ergänzende Ideenphase fand statt vom 3. bis zum 31. Oktober 2011. Es wurden insgesamt 11 Stellungnahmen bei der Femern A/S eingereicht.

Femern A/S hat eine abschließende Unterrichtung ausgearbeitet, in der die Stellungnahmen kommentiert werden. Die Stellungnahmen und die abschließende Unterrichtung finden Sie weiter unten.

3. Phase) Umweltverträglichkeitsstudie

Vor dem Hintergrund der durchgeführten Umweltuntersuchungen wird Femern A/S eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ausarbeiten.

Im Anschluss an die Anhörung wird eine abschließenden Unterrichtung ausgearbeitet.

Die Umweltverträglichkeitsstudie, die Stellungnahme aus der Anhörung und die abschließende Unterrichtung werden hier auf der Seite zugänglich gemacht.

 

Planungsgesetz und Staatsvertrag

Hier finden Sie das Planungsgesetz, welches das dänische Parlament 2009 verabschiedet hat:

Projektierungsgesetz

Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark aus dem Jahr 2008 kann hier eingesehen werden:

Staatsvertrag

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Die Feste Fehmarnbeltquerung
Die Femern A/S ist mit der Aufgabe betraut, eine feste Querung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt zu entwerfen und zu planen. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
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