Femern A/S erstellt hierzu gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck (LBV Lübeck) – dem Vorhabenträger für den deutschen Straßenanteil der Festen Fehmarnbeltquerung – die Planfeststellungsunterlagen, in denen die technische Planung des Vorhabens enthalten ist sowie unterschiedliche Fachberichte, wie die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder der Grunderwerbsbedarf.
Beide Vorhabenträger beantragen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel (LBV-SH) als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Die UVS ist Bestandteil der Verfahrensunterlage.
Vorschläge von Bürgern und Behörden
Das Verfahren beginnt mit dem sogenannten Anhörungsverfahren, in dem die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt werden. Privatpersonen, Umweltverbände sowie betroffene Behörden können dann ihre Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben gegenüber dem LBV-SH abgeben.
Die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen werden an die Vorhabenträger zur Beantwortung weitergeleitet. Die Einwender erhalten dann die erstellten Antworten sowie eine Einladung zum Erörterungstermin vom LBV-SH. Im nicht öffentlichen Erörterungstermin werden die Einwendungen und Stellungnahmen mit den Einwendern und Vorhabenträgern erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt die unterschiedlichen Interessen ab und trifft eine abschließende Entscheidung in dem von ihr zu erstellenden Planfeststellungsbeschluss. Mit diesem Beschluss wird die Zulässigkeit des deutschen Teils der Festen Fehmarnbeltquerung abschließend festgestellt. Weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse sind darüber hinaus für das Vorhaben nicht erforderlich.